- Individuell anpassbar
- Versicherung von Reitbeteiligung inklusive
- Schäden an Mietsachen mitversichert
Pferdehalterhaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung der R+V für Pferdehalter
Eine Pferdehalterhaftpflicht ist für jeden Pferdehalter sinnvoll. Denn als Halter sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Pferd verursacht – auch, wenn Sie dabei keine Schuld trifft. Die R+V-Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für die Kosten solcher Schäden oder Unfälle auf und schützt Sie vor hohen Forderungen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde im Überblick
Die R+V-Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden. Zudem profitieren Sie von der R+V-Innovationsgarantie: Verbessert die R+V ihr Leistungsangebot, gelten die neuen Leistungen automatisch auch für alle bestehenden Verträge.
Das deckt die R+V-Pferdehalterhaftpflicht ab
- Personenschäden: Verletzt sich zum Beispiel Ihre Reitbeteiligung durch Ihr Pferd, übernimmt die R+V die anfallenden Kosten.
- Sachschäden: Beschädigt Ihr Pferd ein fremdes Auto oder einen gemieteten Pferdeanhänger, trägt die R+V die Kosten bis zur vereinbarten Entschädigungssumme.
- Vermögensschäden: Beschädigt Ihr Pferd beispielsweise eine Box und dem Vermieter entgehen hierdurch Mieteinnahmen, kommt die R+V für diesen finanziellen Schaden auf.
Tarife im Überblick
Wählen Sie zwischen den zwei Tarifen classic und comfort. Die Tarife umfassen folgende Leistungen:
Leistungsauszug | classic | comfort |
---|---|---|
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 15 Mio. EUR | 50 Mio. EUR |
Tierhalterrisiko | ||
Tierhüterrisiko, nicht gewerbsmäßig | ||
Auslandsaufenthalt vorübergehend, weltweit |
2 Jahre | 5 Jahre |
Umweltschadensversicherung | 3 Mio. EUR | 10 Mio. EUR |
Eigenschutz Plus (Forderungsausfalldeckung) | 3 Mio. EUR (Mindestschaden 1.500 EUR) | 10 Mio. EUR (Mindestschaden 500 EUR) |
Kautionsleistung | 100.000 EUR | |
Mitversicherung von Fohlen | bis zum Ende des ersten Lebensjahres |
bis zum Ende des ersten Lebensjahres |
Mitversicherung des Fremdreiterrisikos | ||
Mitversicherung der Reitbeteiligung inkl. ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer | ||
Schäden aus ungewolltem Deckakt |
||
Schäden aus gewolltem Deckakt |
||
Mietsachschäden an Stallungen, Einfriedungen und Boxen | 300.000 EUR (150 EUR Selbstbeteiligung) | 1.000.000 Mio. EUR (150 EUR Selbstbeteiligung) |
Mietsachschäden an Pferdetransportanhängern und Pferdetransport-Lkw | 3.000 EUR (300 EUR Selbstbeteiligung) | 10.000 EUR (300 EUR Selbstbeteiligung) |
Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen | 10.000 EUR (300 EUR Selbstbeteiligung) | |
Rettungs- und Bergungskosten | 10.000 EUR (300 EUR Selbstbeteiligung) | |
Gelegentliche nichtberufliche/nichtgewerbliche Nutzung als Therapiepferd |