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Junge Frau mit blauem Schirm vor einer Häuseransicht

BasisRente (Rürup-Rente)

Der Schutzschirm für Ihre Zukunft

Mit einer privaten Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente sichern Sie sich Ihren Lebensstandard auch im Alter. Die BasisRente (Rürup-Rente) der Versicherungskammer Bayern ist staatlich gefördert. Sie bietet Ihnen während der Einzahlphase attraktive Steuervorteile und unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.  Sie entscheiden selbst, wie Sie Ihr Geld investieren: nachhaltig orientiert, chancen-orientiert oder auf Nummer sicher. 

Flexibel

Große Auswahl an Tarifen

Staatlich gefördert

In der Ansparphase Steuervorteile nutzen und nachgelagert besteuern

Individuell

Die Anlagestrategie selbst bestimmen

Gute Gründe für die BasisRente

Die staatlich geförderte BasisRente (Rürup-Rente) der Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen Sicherheit durch eine lebenslange Rente. Sie können die Anlagestrategie selbst bestimmen. Sie können zum Beispiel in Investmentfonds investieren, die ökologische und soziale Ziele berücksichtigen. Ihr angespartes Kapital ist vor Pfändung und Insolvenz geschützt. Die Beiträge zur BasisRente sind seit 2023 vollständig steuerlich absetzbar. Das kann zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Erst die ausgezahlten Renten sind steuerpflichtig. Und das mit dem im Rentenalter in der Regel viel niedrigeren Steuersatz.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zukunftsvorsorge und mögliche Steuerersparnis in einem
  • Hohe Flexibilität und große Tarifauswahl an index-orientierten und fondsgebundenen Varianten
  • Attraktiv für Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie gutverdienende Arbeitnehmende
  • Beiträge als Sonderausgaben vollständig von der Steuer absetzbar und nachgelagerte Besteuerung
  • Auf Wunsch Hinterbliebenen-Vorsorge und Schutz bei Berufsunfähigkeit ergänzen

Die Tarife

Illustration eines Baums

BasisRente NachhaltigkeitInvest

Investieren Sie mit gutem Gewissen. Die Versicherungskammer Bayern legt Ihr Kapital gezielt nach ökologischen und sozialen Kriterien an. Ebenso nach Aspekten verantwortungsvoller Unternehmens- und Staatsführung.

Illustration eines Mannes, der einen Haufen Geld mit einem Schirm vor Regen schützt

BasisRente FlexInvest

Bei diesem Tarif profitieren Sie maximal von den Chancen der Kapitalmärkte – entweder mit ausgesuchten Einzelfonds oder einer renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK), die von den Expertinnen und Experten der Versicherungskammer Bayern gemanagt wird.

Illustration einer Person am Fallschirm

BasisRente FlexVario

Beim Tarif FlexVario können Sie je nach Risikobereitschaft Ihre Chancen auf Rendite selbst bestimmen. Dabei behalten Sie maximale Flexibilität. Sie können Ihre Beiträge jederzeit anpassen, pausieren oder Zuzahlungen leisten.

Illustration eines Tresors

BasisRente WachstumGarant (Basic)

Investieren Sie mit Netz und doppeltem Boden. Mit einer index-orientierten Geldanlage sind Sie an der Wertentwicklung der weltweit dividendenstärksten Unternehmen beteiligt. Zum Rentenbeginn sind Ihnen wahlweise 90 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und laufende Überschüsse garantiert.

FAQ zur BasisRente

Wie funktioniert die BasisRente (Rürup-Rente)?

Die BasisRente (Rürup-Rente) ist ein Produkt zur privaten Altersvorsorge und eine Alternative zur Riester-Rente. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung.

Sie können diese als index-orientierte oder fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Die Beiträge zahlen Sie monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung. Zusätzlich bietet die Versicherungskammer Bayern Ihnen auch eine sofort beginnende Rente an. 

Bei jeder Tarifvariante ist eine lebenslange Rente und ein flexibler Rentenbeginn garantiert. Sie entscheiden, in welchem Lebensjahr Ihre Rente starten soll. Der Rentenbeginn kann zwischen 62 und 85 Jahren liegen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung bei der BasisRente (Rürup-Rente)?

Der Staat fördert die BasisRente über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Das kann Ihnen hohe Steuerrückzahlungen bringen.

Wie wird die BasisRente (Rürup-Rente) besteuert?

Sie können die Beiträge in der Ansparphase bis zu den Förderhöchstbeträgen als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung angeben. Für Alleinstehende gilt im Jahr 2026 ein Förderhöchstbetrag von 30.826 Euro; für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt ein Förderhöchstbetrag von 61.652 Euro.

Bei der Auszahlung der Rente ist ein Anteil von 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Steuersatz steigt jedes Jahr um 0,5 Prozent, sodass erst 2058 die gesamte Auszahlung steuerpflichtig wird.

Was passiert mit der BasisRente (Rürup-Rente) im Todesfall?

Auf Wunsch können Sie im Rahmen Ihres Vertrags einen Hinterbliebenenschutz abschließen. Im Todesfall wird das vorhandene Guthaben in eine monatliche Rente für die berechtigten Hinterbliebenen umgewandelt. Dies sind zum Beispiel Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder.

Was passiert mit der BasisRente (Rürup-Rente) wenn ich berufsunfähig werde?

Wenn Sie Ihren Vertrag zur Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen, zahlen wir die Beiträge für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit weiter. Zudem erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Diese gleicht den Verlust des üblichen Einkommens aus.

Die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz werden auch steuerlich gefördert.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungskammer Bayern ist es ein Anliegen, eine vertrauenswürdige Beratung in Versicherungsfragen zu gewährleisten. Insbesondere die Berücksichtigung des Faktors Nachhaltigkeit gemäß der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll zu einer transparenten Kommunikation beitragen.